Auf den theoretischen Teil einer Lehrabschlussprüfung können Sie sich einfach Online in Fernlehre und oder semivirtuell - mit Präsenztagen vorbereiten. Es besteht die Möglichkeit, ziemlich rasch im Zuge einer außerordentlichen Lehrabschlussprüfung zum Abschluss zu kommen.
Lehrabschlussprüfung LAP („Ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung“)  

  1. Eine Zulassung zur LAP im zweiten Bildungsweg, d.h. ohne Absolvierung eines
    Lehrverhältnisses, nach Vollendung des 18. Lebensjahres (§23 Abs.5 lit.a BAG) möglich
  2. Zulassung zur LAP bei Absolvierung von zumindest der Hälfte der Lehrzeit in einem
    Lehrverhältnis (§23 Abs.5 lit.b BAG)

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