Auf den theoretischen Teil einer Lehrabschlussprüfung können Sie sich einfach Online in Fernlehre und oder semivirtuell - mit Präsenztagen vorbereiten. Es besteht die Möglichkeit, ziemlich rasch im Zuge einer außerordentlichen Lehrabschlussprüfung zum Abschluss zu kommen.
Lehrabschlussprüfung LAP („Ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung“)
- Eine Zulassung zur LAP im zweiten Bildungsweg, d.h. ohne Absolvierung eines
Lehrverhältnisses, nach Vollendung des 18. Lebensjahres (§23 Abs.5 lit.a BAG) möglich - Zulassung zur LAP bei Absolvierung von zumindest der Hälfte der Lehrzeit in einem
Lehrverhältnis (§23 Abs.5 lit.b BAG)
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